Wie lese ich meinen Lohnzettel (busta paga)?

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Lohn

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Kurz gesagt

Der Arbeitgeber muss Ihnen in der Regel mit jedem Lohn einen Lohnzettel aushändigen, auf dem alle Lohnbestandteile und jeder Abzug einzeln stehen. Vom Bruttobetrag gehen zuerst Ihre Sozialbeiträge ab, dann die Steuer nach Abzügen und die Zuschläge; steuerfreie Beträge kommen hinzu. Prüfen Sie vor allem Kollektivvertrag und Einstufung, Stunden, Urlaub und Ihre Familienabzüge.

Der Lohnzettel (busta paga) zeigt, wie aus dem Bruttobetrag eines Monats der ausgezahlte Betrag wird. Jeder Lohnzettel sieht etwas anders aus: Aufbau, Reihenfolge und Bezeichnungen hängen vom Arbeitgeber bzw. seinem Lohnbüro ab, denn ein festes Layout schreibt das Gesetz nicht vor. Die folgenden Bestandteile finden Sie aber in der Regel auf jedem Lohnzettel – manchmal unter anderem Namen oder an anderer Stelle. Der Beitrag ersetzt keine persönliche Beratung. Rechtsstand 2026, Stand: 11.10.2026.

Pflicht und Pflichtangaben

Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern (außer Führungskräften) mit jeder Lohnzahlung einen Lohnzettel aushändigen (L. 4/1953). Darauf stehen Name, Berufsbezeichnung (qualifica), Lohnzeitraum, alle Lohnbestandteile und jeder Abzug einzeln, seit 1. Mai 2026 auch der angewandte nationale Kollektivvertrag (CCNL) mit dem vom CNEL vergebenen einheitlichen Code. Statt eines eigenen Lohnzettels darf der Arbeitgeber eine Kopie der Einträge im Libro unico del lavoro (LUL) aushändigen. Das Gesetz gilt nicht für Staat, Regionen, Provinzen und Gemeinden, für Hausangestellte und für kleinere Landwirtschaftsbetriebe (bis 3.000 Arbeitstage angestellter Kräfte im Wirtschaftsjahr).

Bezüge (competenze)

Grundlohn, Zulagen, Überstunden und Prämien, gegebenenfalls das 13. oder 14. Monatsgehalt und Spesenerstattungen ergeben zusammen den Bruttobetrag des Monats.

Sozialbeiträge

Zuerst gehen Ihre Sozialbeiträge ab, grundsätzlich auf den ganzen Arbeitslohn. Für die meisten Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft beträgt der Rentenbeitrag 9,19 % (der Arbeitgeber zahlt zusätzlich den größeren Teil); je nach Betrieb kommen kleine Beiträge zum Lohnausgleich hinzu (siehe Frage zu den INPS-Beiträgen).

Steuer

Auf den steuerpflichtigen Betrag (imponibile fiscale: Lohn ohne Beiträge und steuerfreie Posten) berechnet der Arbeitgeber die IRPEF mit den auf den Monat umgerechneten Steuerstufen (2026: 23 %, 33 %, 43 %), die Bruttosteuer (IRPEF lorda). Davon zieht er die Steuerabzüge (detrazioni) anteilig ab, vor allem den Abzug für Arbeitnehmer und, falls beantragt, für Angehörige. Übrig bleibt die Nettosteuer (IRPEF netta), die einbehalten wird. Beim 13. und 14. Monatsgehalt rechnet er ohne diese Abzüge (siehe Frage dazu). 2026 gilt in der Privatwirtschaft für bestimmte Teile eine Ersatzsteuer statt IRPEF und Zuschlägen, etwa 5 % auf Lohnerhöhungen aus erneuerten Kollektivverträgen und 15 % auf Nacht-, Feiertags- und Schichtzuschläge, unter Bedingungen und Einkommensgrenzen (siehe Frage zu den Sondersteuern 2026).

Entlastungen: Je nach Gesamteinkommen kommen ein steuerfreier Betrag (bis 20.000 €) oder ein zusätzlicher Abzug (bis 40.000 €), bei niedrigem Einkommen außerdem der trattamento integrativo hinzu; der Arbeitgeber berücksichtigt sie mit dem Lohn (siehe Fragen dazu).

Zuschläge: Den regionalen Zuschlag und, falls Ihre Gemeinde einen erhebt, den Rest des Gemeindezuschlags eines Jahres behält der Arbeitgeber nach dem Jahresausgleich in höchstens elf Monatsraten ein, also im Folgejahr; endet das Arbeitsverhältnis, auf einmal. Für den Gemeindezuschlag des laufenden Jahres kommt ab März eine Anzahlung von 30 % in höchstens neun Raten hinzu. In Südtirol fällt für 2025 und 2026 bis 35.000 € zu versteuerndem Einkommen wegen eines Landesabzugs kein regionaler Zuschlag an; nicht jede Gemeinde erhebt einen Gemeindezuschlag (siehe Frage zum IRPEF-Zuschlag).

Jahresausgleich (conguaglio): Spätestens bis 28. Februar des Folgejahres und beim Ende des Arbeitsverhältnisses rechnet der Arbeitgeber die Steuer für das ganze Jahr neu ab – das Netto dieses Monats kann deshalb abweichen.

Abfertigung (TFR)

Für jedes Jahr wird ein Anteil angespart: höchstens der Jahreslohn (ohne Spesenerstattungen und gelegentliche Zahlungen; der Kollektivvertrag kann anderes vorsehen) geteilt durch 13,5, abzüglich 0,5 % des Lohns als Rentenbeitrag. Das bis Ende des Vorjahres Angesparte wird jährlich mit 1,5 % plus 75 % der Teuerung aufgewertet und beim Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt, bei Beitritt zu einem Zusatzrentenfonds ganz oder teilweise dorthin überwiesen.

Netto

Der ausgezahlte Betrag (netto in busta) ist der Bruttobetrag minus Beiträge, Steuern und Zuschläge, plus steuerfreie Beträge, minus sonstige Abzüge (z. B. Zusatzrente, Gewerkschaft).

Was Sie prüfen sollten

  • Kollektivvertrag und Einstufung: Stimmen sie mit der schriftlichen Information bei der Einstellung überein?
  • Stunden: Stimmen Anwesenheit, Überstunden und Abwesenheiten? Der Arbeitgeber muss sie im LUL festhalten.
  • Urlaub und Freistunden: Stimmen die Stände für Urlaub (ferie) und, falls Ihr Kollektivvertrag sie vorsieht, Freistunden (z. B. ROL)? Gesetzlich stehen mindestens vier Wochen bezahlter Urlaub im Jahr zu.
  • Familienabzüge: Der Arbeitgeber gewährt sie nur auf Ihre Erklärung, die auch für Folgejahre gilt; Änderungen müssen Sie rechtzeitig melden. Es gibt sie u. a. für den nicht getrennten Ehepartner und für Kinder von 21 bis unter 30 Jahren, jeweils innerhalb von Einkommensgrenzen.

Typische Gründe für Abweichungen nennt die Frage zu Netto-Abweichungen. Ihr Jahresnetto schätzt der Brutto-Netto-Rechner.

Passender Rechner und passende Fragen

Quellen (Stand: 11. Oktober 2026)

Hinweis

Allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Regeln zum angegebenen Stand und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Bank, einen Steuerberater, ein CAF oder die zuständige Behörde. Mehr dazu unter Haftung.