Häufige Fragen: Steuern in Südtirol

Steuererklärung, CAF, IRPEF-Zuschläge, GIS, cedolare secca und EEVE – die wichtigsten Fragen zu Steuern in Südtirol.

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Stand: 26. September 2026 – Die Antworten geben die Rechtslage zu diesem Datum wieder und wurden anhand offizieller Quellen geprüft. Zum 1. Januar 2027 treten in Italien neue Gesetzbücher (Testi unici) in Kraft; die Antworten werden dann erneut geprüft. Allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.

🏛️ Steuern in Südtirol

Modell 730 oder Redditi PF – welche Steuererklärung brauche ich?

Das Modell 730 ist für Steuerzahler gedacht, die vor allem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Rente haben; damit können u. a. auch Einkünfte aus Grundstücken und Gebäuden, Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus selbständiger Arbeit ohne MwSt-Nummer erklärt werden. Der Vorteil: Sie müssen nichts selbst berechnen, und eine Erstattung oder Nachzahlung wird in der Regel direkt über Lohn oder Rente verrechnet; das 730 kann auch ohne Arbeitgeber als Steuersubstitut eingereicht werden. Das Modell Redditi Persone fisiche müssen Sie dagegen u. a. verwenden, wenn Sie Unternehmenseinkünfte haben (auch als Gesellschafter einer Personengesellschaft), Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit MwSt-Nummer haben, Wohnungen in einem Umfang kurzzeitig vermieten, der als unternehmerische Tätigkeit gilt (ab dem Steuerjahr 2026: mehr als zwei Wohnungen; bis zum Steuerjahr 2025: mehr als vier), im Steuerjahr und/oder im Jahr der Abgabe nicht in Italien ansässig waren oder zusätzlich eine MwSt-, IRAP- oder 770-Erklärung abgeben müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie gar keine Erklärung abgeben; die Bedingungen nennt die Anleitung zum Modell 730. Die Agenzia delle Entrate stellt jedes Frühjahr eine vorausgefüllte Erklärung (precompilata) online bereit, die Sie prüfen, ergänzen und selbst oder über ein CAF bzw. einen Steuerberater einreichen können. Die aktuellen Abgabefristen finden Sie auf der Seite der Agenzia delle Entrate.

Quellen: Legge 178/2020, art. 1, c. 595 (locazioni brevi) (normattiva) · Agenzia delle Entrate – Chi può presentare il 730 · Agenzia delle Entrate – Istruzioni Modello 730/2026

Was ist ein CAF (Centro di Assistenza Fiscale), und wobei hilft es?

Ein CAF ist ein gesetzlich geregeltes Steuerbeistandszentrum. Gegründet werden CAF von Unternehmer- und Wirtschaftsverbänden (sie betreuen Unternehmen) oder von Gewerkschaften der Arbeitnehmer und Rentner, großen Arbeitgebern bzw. Patronats-Trägerverbänden (sie betreuen Steuerzahler ohne Unternehmens- oder freiberufliche Einkünfte, also vor allem Arbeitnehmer und Rentner). Ein CAF erstellt auf Wunsch Ihre Steuererklärung (z. B. das Modell 730), prüft, ob die Angaben mit Ihren Belegen übereinstimmen, gibt Ihnen eine Kopie der Erklärung und die Steuerabrechnung, teilt das Ergebnis – wenn es einen gibt – Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Rentenstelle für die Verrechnung mit und übermittelt die Erklärung sowie Ihre Wahl für die Widmung von 8, 5 und 2 Promille an die Steuerverwaltung. Auch das vorausgefüllte Modell 730 können Sie über ein CAF einreichen; dafür erteilen Sie eine Vollmacht. Ob und welche Gebühren anfallen, erfragen Sie direkt beim CAF.

Quellen: D.Lgs. 241/1997, artt. 32 e 34 (normattiva) · Agenzia delle Entrate – Quando e come presentare il 730

Was ist der IRPEF-Zuschlag von Region und Gemeinde (addizionale regionale/comunale)?

Zusätzlich zur staatlichen Einkommensteuer IRPEF gibt es einen regionalen Zuschlag und einen Gemeindezuschlag. Beide werden auf das IRPEF-Gesamteinkommen abzüglich der absetzbaren Aufwendungen berechnet und sind nur geschuldet, wenn für dasselbe Jahr auch IRPEF (nach Abzügen) geschuldet ist. Den Satz des regionalen Zuschlags legt die Region bzw. – in Südtirol – die Autonome Provinz Bozen per Gesetz innerhalb staatlicher Grenzen fest; das Land kann dazu eigene Steuerabzüge vorsehen (derzeit z. B. für Kinder zu Lasten). Die Gemeinde kann mit eigener Verordnung einen Gemeindezuschlag und eine Einkommensgrenze festlegen, bis zu der er nicht anfällt; geschuldet ist er der Gemeinde des Steuerwohnsitzes am 1. Januar des betreffenden Jahres. Nicht jede Gemeinde erhebt einen Gemeindezuschlag. Bei Arbeitnehmern und Rentnern werden die Zuschläge normalerweise vom Arbeitgeber bzw. der Rentenstelle einbehalten oder über die Steuererklärung verrechnet. Die aktuellen Sätze und Abzüge finden Sie beim Land Südtirol (Abteilung Finanzen) und für die Gemeinden auf finanze.gov.it.

Quellen: D.Lgs. 446/1997, art. 50 (normattiva) · D.Lgs. 360/1998, art. 1 (normattiva) · Land Südtirol – Regionalzuschlag IRPEF · MEF – Addizionale comunale, Comuni della Provincia di Bolzano

GIS statt IMU: Welche Gemeindeimmobiliensteuer gilt in Südtirol für die eigene Wohnung?

In Südtirol gibt es seit 2014 die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS, italienisch IMI – imposta municipale immobiliare) nach dem Landesgesetz Nr. 3/2014; sie ersetzt im Landesgebiet die staatlichen Gemeindesteuern auf Immobilien, also auch die IMU. Die Hauptwohnung ist nicht automatisch befreit: Das Gesetz sieht für sie samt Zubehör einen herabgesetzten Steuersatz von 0,4 % vor und zieht davon einen Freibetrag ab, der sich an der Steuer für eine Wohnung der Katasterkategorie A/2 Klasse 1 mit 10 Räumen (plus 30 %) orientiert; für die dritte und jede weitere minderjährige Person der Familiengemeinschaft, die in der Wohnung lebt und dort meldeamtlich wohnt, und für jede Person mit schwerer Behinderung erhöht er sich um je 50 €. Die Gemeinde kann den Freibetrag bis zur Höhe der geschuldeten Steuer anheben – dann fällt für die Hauptwohnung keine GIS an. Als Hauptwohnung gilt die Wohnung, in der Sie gewöhnlich leben und meldeamtlich wohnen; als Zubehör zählen höchstens drei Einheiten der Kategorien C/2, C/6 und C/7 (höchstens zwei derselben Kategorie). In einigen Fällen gilt eine Wohnung als Hauptwohnung, obwohl man dort nicht mehr wohnt – etwa wenn Senioren oder Menschen mit Behinderung dauerhaft in einem Heim untergebracht sind, sofern die Wohnung nicht vermietet ist. Den Satz von 0,4 % für die Hauptwohnung legt das Landesgesetz fest; die übrigen Steuersätze (innerhalb gesetzlicher Grenzen) und die Höhe des Freibetrags beschließt der Gemeinderat. Wie viel Sie konkret zahlen, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Quellen: Landesgesetz Nr. 3/2014 – Gemeindeimmobiliensteuer GIS (Lexbrowser)

Wann wird die GIS bezahlt?

Die GIS (Gemeindeimmobiliensteuer) berechnen Sie selbst und bezahlen sie in zwei Raten: Die erste Rate (Akonto) für das erste Halbjahr ist am 16. Juni fällig, die zweite Rate (Saldo) für das ganze Jahr am 16. Dezember. Sie können die Steuer auch in einer einzigen Zahlung für das ganze Jahr bis zum 16. Juni entrichten; die Gemeinde kann in ihrer Verordnung die einmalige Zahlung bis 16. Dezember vorsehen und für besondere Situationen eine Verschiebung der Zahlungsfristen ermöglichen – maßgeblich sind daher immer die Angaben Ihrer Gemeinde. Für die Akontozahlung im Juni dürfen Sie die Steuersätze und den Freibetrag des Vorjahres verwenden; mit dem Saldo im Dezember muss dann die Jahressteuer nach den Werten des laufenden Jahres beglichen sein. Bezahlt wird mit dem Zahlungsvordruck F24 (oder über weitere Zahlungswege, die per Dekret des Landeshauptmanns festgelegt werden). Beträgt die jährliche Steuer 10,00 € oder weniger, muss nichts eingezahlt werden.

Quellen: Landesgesetz Nr. 3/2014 – Gemeindeimmobiliensteuer GIS, Art. 2 und 13 (Lexbrowser)

Was ist die „cedolare secca“ bei der Vermietung?

Die „cedolare secca“ ist eine freiwillige Pauschalsteuer auf Mieteinnahmen aus Wohnungen (und mitvermieteten Zubehöreinheiten, pertinenze), die Privatpersonen als Eigentümer oder Fruchtnießer außerhalb einer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit vermieten. Sie ersetzt die Einkommensteuer IRPEF und die regionalen und kommunalen Zuschläge darauf (addizionali) sowie die Register- und Stempelsteuer (imposta di registro e di bollo) auf den Mietvertrag, seine Verlängerung und Auflösung. Der Satz beträgt 21 % der vereinbarten Jahresmiete; für Verträge mit vereinbarter Miete (canone concordato) in bestimmten Gemeinden – laut Agenzia delle Entrate u. a. in Provinzhauptstädten und Gemeinden mit Wohnungsnot – sinkt er auf 10 %. Wer die cedolare secca wählt, verzichtet für die Dauer der Option auf jede Mieterhöhung, auch auf die vertraglich vereinbarte ISTAT-Anpassung, und muss dies dem Mieter vorher per Einschreiben (raccomandata) mitteilen. Bei Kurzzeitvermietungen bis 30 Tage (locazioni brevi) beträgt der Satz 21 % für eine vom Vermieter in der Steuererklärung gewählte Wohnung und 26 % für die weiteren; ab dem Steuerjahr 2026 gilt diese Regelung nur, wenn höchstens zwei Wohnungen kurzzeitvermietet werden – bei mehr Wohnungen wird gesetzlich vermutet, dass die Vermietung unternehmerisch ist. Die so versteuerten Einkünfte zählen trotzdem mit, wenn Einkommensgrenzen für Vergünstigungen oder die ISEE berechnet werden.

Quellen: D.Lgs. 23/2011, art. 3 (normattiva) · D.L. 50/2017, art. 4 (normattiva) · Legge 178/2020, art. 1, c. 595 (normattiva) · Agenzia delle Entrate – Cedolare secca

Was ist die EEVE in Südtirol?

Die EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) ist eine Südtiroler Erklärung, in der die Einkommens- und Vermögensdaten einer Person zusammengeführt werden; sie ist die Grundlage für viele Leistungen des Landes, z. B. Wohnbauförderung, Studienbeihilfen, Tarifbeteiligung bei Sozialdiensten oder Beiträge für Zahnbehandlungen. Die Erklärung ist personenbezogen: Jedes Mitglied der Familiengemeinschaft gibt eine eigene EEVE ab; für manche Leistungen braucht es zusätzlich die Bescheinigung über den Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL). Sie können die EEVE selbst online über myCIVIS ausfüllen oder kostenlos bei einem Patronat oder Steuerbeistandszentrum (CAAF) erstellen lassen. Für Anträge zwischen 1. Januar und 30. Juni zählen die Einkommen des vorletzten Jahres, für Anträge ab 1. Juli die des Vorjahres; für die Wohnbauförderung braucht es die EEVE der letzten zwei Jahre. Die ISEE ist dagegen das gesamtstaatliche Instrument, mit dem die wirtschaftliche Lage für vergünstigte Sozialleistungen nach einheitlichen Kriterien bewertet wird. Welche der beiden Erklärungen Sie brauchen, hängt von der Leistung ab – auch manche Landesleistungen verwenden die ISEE, etwa das Landeskindergeld.

Quellen: Land Südtirol – Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) · Familienagentur Südtirol – Finanzielle Leistungen · DPCM 159/2013, art. 2 (ISEE) (normattiva)

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Hinweis

Diese Antworten erklären allgemeine Regeln und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Bank, einen Steuerberater, ein CAF oder die zuständige Behörde. Mehr dazu unter Haftung.