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Stand: 26. September 2026 – Die Antworten geben die Rechtslage zu diesem Datum wieder und wurden anhand offizieller Quellen geprüft. Zum 1. Januar 2027 treten in Italien neue Gesetzbücher (Testi unici) in Kraft; die Antworten werden dann erneut geprüft. Allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.
🧾 Regime forfettario
Was ist der Regime forfettario, kurz erklärt?
Der Regime forfettario ist eine vereinfachte Besteuerung für natürliche Personen, die als Einzelperson ein Unternehmen betreiben (z. B. Handwerk oder Handel) oder selbständig künstlerisch oder freiberuflich tätig sind. Das zu versteuernde Einkommen wird nicht aus den tatsächlichen Kosten ermittelt, sondern pauschal: Die Einnahmen werden mit einem gesetzlich festgelegten Rentabilitätskoeffizienten multipliziert, der von der Tätigkeit (ATECO-Code) abhängt. Auf dieses Einkommen zahlen Sie eine Ersatzsteuer von 15 % (unter bestimmten Voraussetzungen 5 % in den ersten fünf Jahren) anstelle von IRPEF, regionalem und kommunalem Zuschlag und IRAP. Auf Rechnungen für Umsätze im Inland stellen Sie keine Mehrwertsteuer in Rechnung und können umgekehrt die MwSt auf Ihre Einkäufe nicht abziehen. Außerdem müssen Sie keine Bücher und keine MwSt-Register führen; eine MwSt-Nummer (Partita IVA) brauchen Sie aber trotzdem, und Rechnungen und Belege müssen aufbewahrt werden.
Quellen: Legge 190/2014, art. 1, c. 54–89 (normattiva) · Agenzia delle Entrate – Regime forfetario
Wer darf den Regime forfettario nutzen? Voraussetzungen und Umsatzgrenze
Nutzen können ihn natürliche Personen mit Unternehmen, künstlerischer oder freiberuflicher Tätigkeit, die im Vorjahr zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt haben. Erstens dürfen die Einnahmen (ricavi oder compensi), auf ein ganzes Jahr hochgerechnet, höchstens 85.000 € betragen haben; bei mehreren Tätigkeiten mit verschiedenen ATECO-Codes zählt die Summe. Zweitens dürfen die Ausgaben für Mitarbeiter (z. B. Angestellte, Mitarbeiter, Gelegenheitsarbeit) insgesamt höchstens 20.000 € brutto betragen haben. Wer eine Tätigkeit neu beginnt, kann den Regime sofort nutzen, indem er bei der Eröffnung der MwSt-Nummer erklärt, dass er voraussichtlich die Voraussetzungen erfüllt. Zusätzlich darf keiner der gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen (siehe nächste Frage).
Quellen: Legge 190/2014, art. 1, c. 54–56 (normattiva) · Agenzia delle Entrate – Regime forfetario
Wann ist man vom Regime forfettario ausgeschlossen?
Das Gesetz nennt mehrere Ausschlussgründe. Ausgeschlossen sind unter anderem: wer besondere MwSt-Regelungen oder andere pauschale Einkommensermittlungen nutzt; Nicht-Ansässige (Ausnahme: Ansässige in EU/EWR-Staaten mit Informationsaustausch, die mindestens 75 % ihres Einkommens in Italien erzielen); wer ausschließlich oder überwiegend Gebäude, Baugrundstücke oder neue Fahrzeuge verkauft. Ebenso ausgeschlossen ist, wer gleichzeitig an einer Personengesellschaft, einer Freiberufler-Vereinigung oder einem Familienunternehmen beteiligt ist, oder wer direkt oder indirekt eine GmbH (S.r.l.) oder eine associazione in partecipazione kontrolliert, deren Tätigkeit mit der eigenen direkt oder indirekt zusammenhängt. Ausgeschlossen ist auch, wer überwiegend für den aktuellen Arbeitgeber oder einen Arbeitgeber der letzten zwei Jahre (bzw. mit ihm verbundene Unternehmen) arbeitet – Ausnahmen gibt es u. a. nach einem Pflichtpraktikum für einen Beruf. Schließlich ist ausgeschlossen, wer im Vorjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, auch Renten und gleichgestellte Einkünfte) von mehr als 30.000 € hatte; für die Jahre 2025 und 2026 wurde diese Grenze auf 35.000 € angehoben (Details in der Frage zu Angestellten).
Quellen: Legge 190/2014, art. 1, c. 57 (normattiva) · Legge 207/2024, art. 1, c. 12, nel testo della L. 199/2025 (normattiva) · Agenzia delle Entrate – Regime forfetario
Kann ich als Angestellter nebenbei forfettario sein?
Grundsätzlich ja, aber mit zwei wichtigen Einschränkungen. Erstens dürfen Ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, auch Renten und gleichgestellte Einkünfte) im Vorjahr nicht über 30.000 € gelegen haben; für die Jahre 2025 und 2026 wurde die Grenze auf 35.000 € angehoben, für 2027 gilt nach derzeitigem Stand wieder 30.000 €. Die Grenze wird jedes Jahr neu geprüft – sie gilt also auch für alle, die den Regime schon nutzen. Sie spielt keine Rolle, wenn das Arbeitsverhältnis im Vorjahr beendet wurde – laut Agenzia delle Entrate aber nur, wenn Sie in diesem Jahr nicht noch eine Rente oder Lohn aus einem anderen Arbeitsverhältnis bezogen haben. Zweitens dürfen Sie Ihre selbständige Tätigkeit nicht überwiegend für Ihren aktuellen Arbeitgeber, einen Arbeitgeber der letzten zwei Jahre oder mit ihm verbundene Unternehmen ausüben (Ausnahmen gibt es u. a. nach einem Pflichtpraktikum für einen Beruf). Weil es weitere Sonderfälle gibt, helfen im Einzelfall eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder ein CAF weiter.
Quellen: Legge 190/2014, art. 1, c. 57 lett. d-bis e d-ter, c. 71 (normattiva) · Legge 207/2024, art. 1, c. 12, nel testo della L. 199/2025 (normattiva) · D.Lgs. 117/2026 (Testo unico imposte sui redditi, ab 2027), art. 233 (normattiva) · Agenzia delle Entrate – Regime forfetario
Wie eröffne ich eine Partita IVA im Regime forfettario?
Wer eine selbständige Tätigkeit beginnt, muss dies innerhalb von 30 Tagen ab Beginn der Tätigkeit der Agenzia delle Entrate melden; dabei wird die MwSt-Nummer (Partita IVA) vergeben. Freiberufler und andere Selbständige, die nicht ins Handelsregister (Registro delle imprese) eingetragen werden müssen, verwenden dafür das Formular AA9/12; sie können es per PEC, persönlich in einem Amt (mit Termin), per Einschreiben oder über die Software der Agenzia delle Entrate in ihrem geschützten Bereich einreichen. Wer ins Handelsregister eingetragen werden muss (z. B. Handel oder Handwerk), meldet sich stattdessen über die Einheitsmeldung (Comunicazione Unica, ComUnica) bei der Handelskammer; sie gilt zugleich für die Eintragung ins Handelsregister, für die Sozialversicherung und für die MwSt-Nummer. Im Formular geben Sie den Tätigkeitskodex (codice attività nach der ATECO-Klassifikation) an – er bestimmt auch den Rentabilitätskoeffizienten für den Forfettario. Wer die Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt, kreuzt im Formular das Feld für den Forfettario an; das ist keine Wahl im rechtlichen Sinn, weil der Forfettario das „natürliche“ Regime ist, die Angabe ist aber vorgesehen. Freiberufler ohne eigene Berufskasse müssen sich zusätzlich selbst online bei der INPS in der Gestione separata anmelden.
Quellen: DPR 633/1972, art. 35 (normattiva) · Agenzia delle Entrate – Modello AA9/12 (apertura partita IVA) · INPS – Iscrizione liberi professionisti alla Gestione separata
Welche Pflichten habe ich bei Beginn der Tätigkeit gegenüber Handelskammer und INPS?
Die MwSt-Nummer (Partita IVA) müssen Sie innerhalb von 30 Tagen ab Beginn der Tätigkeit beantragen; in dieser Erklärung zur Aufnahme der Tätigkeit geben Sie auch an, dass Sie den Regime forfettario anwenden. Unternehmer (z. B. Handel, Handwerk) melden den Beginn über die Einheitsmeldung (Comunicazione Unica, ComUnica) beim Handelsregister der Handelskammer; diese Meldung erledigt in einem Schritt die Eintragung ins Handelsregister sowie u. a. die Meldungen für INPS und Steuer (z. B. Zuteilung der MwSt-Nummer). Kaufleute werden so bei der INPS-Kasse für Kaufleute (Gestione commercianti) gemeldet. In Südtirol werden Handwerksunternehmen mit der Bezeichnung „Handwerksunternehmen“ ins Handelsregister eingetragen; die Handelskammer prüft die Voraussetzungen und leitet die Daten zur Sozialversicherung an die INPS (Gestione artigiani) weiter. Freiberufler ohne eigene Berufskasse tragen sich dagegen selbst online bei der INPS in der Gestione separata ein. Zur Beitragsermäßigung für Unternehmer im Regime forfettario siehe die Frage zu den Sozialbeiträgen.
Quellen: DPR 633/1972, art. 35 (normattiva) · D.L. 7/2007, art. 9 (Comunicazione unica) (normattiva) · INPS – Iscrizione Gestione commercianti · INPS – Iscrizione Gestione artigiani · INPS – Iscrizione liberi professionisti (Gestione separata) · Handelskammer Bozen – Handwerk · Landesgesetz Nr. 1/2008 (Handwerksordnung), Art. 6 (Lexbrowser)
Wie wird die Steuer im Regime forfettario berechnet?
Zuerst werden Ihre im Jahr erhaltenen Einnahmen mit dem Rentabilitätskoeffizienten Ihrer Tätigkeit multipliziert. Die Koeffizienten stehen in einer Anlage zum Gesetz und liegen je nach Tätigkeitsgruppe zwischen 40 % und 86 %; maßgeblich ist bis auf Weiteres der ATECO-2007-Code Ihrer Tätigkeit (so haben z. B. viele freiberufliche Tätigkeiten 78 %, IT-Dienstleistungen 67 %). Von diesem pauschalen Einkommen ziehen Sie die im Jahr gezahlten Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung ab; ein nicht verbrauchter Rest ist vom Gesamteinkommen abziehbar. Auf das Ergebnis zahlen Sie 15 % Ersatzsteuer. Bei einer neu begonnenen Tätigkeit beträgt der Satz 5 % für das erste Jahr und die vier folgenden Jahre, wenn Sie in den drei Jahren davor keine künstlerische, freiberufliche oder unternehmerische Tätigkeit ausgeübt haben (auch nicht als Gesellschafter oder im Familienunternehmen), die neue Tätigkeit keine bloße Fortsetzung einer früheren angestellten oder selbständigen Tätigkeit ist (Pflichtpraktikum ausgenommen) und – bei Übernahme einer fremden Tätigkeit – deren Vorjahreseinnahmen 85.000 € nicht überschritten haben.
Rechenbeispiel (nur zur Veranschaulichung): 40.000 € Honorare × 78 % = 31.200 €; minus 5.000 € gezahlte Pflichtbeiträge = 26.200 €; davon 15 % = 3.930 € Ersatzsteuer.
Quellen: Legge 190/2014, art. 1, c. 64–65 e allegato 4 (normattiva) · D.Lgs. 81/2025, art. 1 (coefficienti ATECO 2007) (normattiva) · Agenzia delle Entrate – Regime forfetario
Kann ich im Regime forfettario Kosten absetzen?
Nicht einzeln: Das Einkommen wird ausschließlich pauschal über den Rentabilitätskoeffizienten ermittelt; die tatsächlichen Betriebsausgaben spielen dafür keine Rolle. Bei einem Koeffizienten von 78 % werden zum Beispiel 22 % der Einnahmen pauschal als Kosten behandelt – egal, wie hoch Ihre tatsächlichen Kosten sind. Abziehbar sind jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen und tatsächlich gezahlten Sozialversicherungsbeiträge; ein nicht verbrauchter Rest kann vom Gesamteinkommen abgezogen werden. Auch die Mehrwertsteuer auf Ihre Einkäufe können Sie nicht als Vorsteuer abziehen.
Zählen meine Einnahmen als Forfettario nach Rechnungsdatum oder nach Zahlungseingang?
Im Regime forfettario zählt der Zahlungseingang (Kassenprinzip, principio di cassa): Maßgeblich sind die im Jahr tatsächlich erhaltenen Einnahmen (ricavi o compensi percepiti), nicht das Rechnungsdatum. Das gilt für Freiberufler und für Unternehmer gleichermaßen. Eine Rechnung vom Dezember, die erst im Januar bezahlt wird, zählt also zu den Einnahmen des neuen Jahres. Auch für die Grenzen des Regimes zählen bei Forfettari die eingenommenen Beträge: Laut Agenzia delle Entrate kommt es auf die Zahlung an, nicht auf die Ausstellung der Rechnung. Wer vorher nicht im Regime forfettario war und eine ordentliche Buchhaltung geführt hat, prüft die Eintrittsgrenze dagegen nach anderen Regeln. Ebenso ziehen Sie Sozialversicherungsbeiträge in dem Jahr ab, in dem Sie sie tatsächlich einzahlen (contributi versati). Beim Wechsel zwischen Forfettario und ordentlichem Regime gibt es Übergangsregeln, damit Einnahmen weder doppelt noch gar nicht besteuert werden.
Quellen: Legge 190/2014, art. 1, c. 64 e 71–72 (normattiva) · Agenzia delle Entrate – Circolare 32/E del 5.12.2023
Welche Sozialbeiträge fallen im Regime forfettario an, und gibt es eine Ermäßigung?
Auch im Regime forfettario sind Sie sozialversicherungspflichtig; welche Kasse zuständig ist, hängt von der Tätigkeit ab. Handwerker und Kaufleute sind in der Regel bei der INPS-Gestione artigiani bzw. commercianti versichert. Freiberufler, für die eine eigene Berufskasse zuständig ist (z. B. Anwälte, Ingenieure, Ärzte), zahlen dort; alle anderen Freiberufler zahlen in die INPS-Gestione separata. Nur für Unternehmer (Handwerker und Kaufleute) gibt es ein ermäßigtes Beitragsregime: Die Beiträge werden um 35 % reduziert. Die Ermäßigung gibt es nur auf Antrag bei der INPS: Wer schon tätig ist, muss ihn bis 28. Februar stellen, damit er für dasselbe Jahr gilt (sonst ab dem Folgejahr); wer neu beginnt, stellt ihn möglichst sofort nach der Eintragung bei der INPS. Einmal gewährt, läuft die Ermäßigung weiter, solange die Voraussetzungen erfüllt sind und Sie nicht verzichten; wer sie verlässt oder darauf verzichtet, kann sie später nicht wieder in Anspruch nehmen. Achtung: Liegt der ermäßigte Beitrag unter dem vollen Beitrag auf das gesetzliche Mindesteinkommen, werden für die Rente anteilig weniger Monate angerechnet. Die konkreten Beitragssätze ändern sich jährlich – maßgeblich sind die aktuellen Rundschreiben der INPS.
Quellen: Legge 190/2014, art. 1, c. 76–84 (normattiva) · Legge 335/1995, art. 2, c. 29 (normattiva) · INPS – Circolare n. 14 del 9.2.2026
Was muss als Forfettario auf die Rechnung?
Als Forfettario weisen Sie auf Rechnungen für Inlandsumsätze keine Mehrwertsteuer aus. Stattdessen enthält die Rechnung einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage; die Agenzia delle Entrate nennt dafür die Formel „Operazione effettuata in regime forfettario ai sensi dell’articolo 1, commi da 54 a 89, della Legge n. 190/2014 e successive modificazioni“. Freiberufler fügen außerdem den Hinweis hinzu, dass keine Quellensteuer (ritenuta d’acconto) einbehalten wird, weil Forfettari davon befreit sind. Seit 1. Januar 2024 müssen grundsätzlich alle Forfettari ihre Rechnungen im Inland elektronisch über das Sistema di Interscambio (SdI) ausstellen; ausgenommen sind Rechnungen über Gesundheitsleistungen, deren Daten an das Sistema Tessera Sanitaria gemeldet werden – diese dürfen nicht über das SdI ausgestellt werden. Übersteigt der Rechnungsbetrag 77,47 €, fällt – weil keine MwSt ausgewiesen ist – eine Stempelsteuer von 2 € an; bei der elektronischen Rechnung wird sie im Feld „Bollo virtuale“ angegeben und vierteljährlich an die Agenzia delle Entrate bezahlt (Abbuchung vom Konto über das Portal „Fatture e Corrispettivi“ oder Formular F24).
Quellen: Agenzia delle Entrate – Fattura elettronica per i forfettari · D.L. 36/2022, art. 18 (normattiva) · Agenzia delle Entrate – Imposta di bollo sulle fatture elettroniche
Wie stelle ich als Forfettario Rechnungen an Kunden im EU-Ausland oder außerhalb der EU?
Auch bei Auslandsgeschäften weisen Sie als Forfettario keine italienische Mehrwertsteuer aus; es gelten aber teils besondere Regeln. Verkaufen Sie Waren an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, gilt das nicht als innergemeinschaftliche Lieferung: Die Rechnung enthält keine MwSt und den Vermerk, dass es sich um keine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne von Art. 41 Abs. 2-bis D.L. 331/1993 handelt (non costituisce cessione intracomunitaria); eine Eintragung ins VIES und Intrastat-Meldungen sind dafür nicht nötig. Dienstleistungen an Unternehmen im Ausland sind in der Regel nicht in Italien steuerbar (Art. 7-ter DPR 633/1972; für einige Leistungen, z. B. im Zusammenhang mit Grundstücken, gelten Sonderregeln): Sie stellen die Rechnung ohne MwSt aus. Ist der Kunde ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, müssen Sie laut Agenzia delle Entrate außerdem im VIES eingetragen sein und die Intrastat-Meldung der erbrachten Dienstleistungen abgeben. Warenausfuhren in Nicht-EU-Länder unterliegen den allgemeinen Ausfuhrregeln; den Einkauf ohne MwSt mit einem Ausfuhr-Freibetrag (plafond) dürfen Forfettari aber nicht nutzen. Kaufen Sie selbst Dienstleistungen bei EU-Unternehmen ein (oder Waren aus der EU über der gesetzlichen Schwelle), müssen Sie sich ins VIES eintragen, die erhaltene Rechnung um die italienische MwSt ergänzen (integrazione) und diese Steuer ohne Vorsteuerabzug selbst einzahlen – für solche Käufe mit Umkehr der Steuerschuld (inversione contabile) jeweils bis zum 16. des zweiten Monats nach Ende des Kalenderquartals. Geschäfte mit ausländischen Kunden und Lieferanten sind der Agenzia delle Entrate außerdem – mit einigen Ausnahmen, etwa wenn eine elektronische Rechnung über das SdI oder eine Zollanmeldung vorliegt – über das SdI zu melden (esterometro).
Quellen: Legge 190/2014, art. 1, c. 58 (normattiva) · DPR 633/1972, art. 7-ter (normattiva) · D.L. 331/1993, art. 41 (normattiva) · D.Lgs. 127/2015, art. 1, c. 3-bis (normattiva) · Agenzia delle Entrate – Circolare 10/E del 4.4.2016 · Agenzia delle Entrate – Elenchi riepilogativi (Intrastat)
Welche Aufzeichnungen muss ich als Forfettario führen, und gelten für mich die ISA?
Als Forfettario sind Sie von der Registrierungspflicht und von der Buchführung befreit: Sie müssen weder ausgestellte noch erhaltene Rechnungen in MwSt-Register eintragen und keine Buchhaltung (scritture contabili) führen. Aufbewahren müssen Sie aber die erhaltenen und ausgestellten Unterlagen; Einkaufsrechnungen und Zollbelege sind außerdem zu nummerieren. Wer an Endkunden verkauft, zum Beispiel im Einzelhandel oder in der Gastronomie, muss die Tageseinnahmen weiterhin belegen und elektronisch an die Agenzia delle Entrate übermitteln (certificazione e trasmissione telematica dei corrispettivi). Register, die andere, nicht steuerliche Gesetze vorschreiben, müssen Sie weiterhin führen. Die Indizes der steuerlichen Zuverlässigkeit (ISA – indici sintetici di affidabilità fiscale) gelten für Forfettari nicht. Ihr Einkommen erklären Sie in der jährlichen Steuererklärung (Modell Redditi PF) im Quadro LM; zusätzlich machen Sie im Quadro RS bestimmte Angaben zu Ihrer Tätigkeit.
Quellen: Legge 190/2014, art. 1, c. 59, 69, 73 (normattiva) · D.Lgs. 127/2015, art. 2 (normattiva) · Agenzia delle Entrate – Circolare 32/E del 5.12.2023 · Agenzia delle Entrate – Istruzioni Redditi PF 2026, fascicolo 3
Welche Steuererklärung gebe ich als Forfettario ab, und wann zahle ich die Steuer?
Die Einkünfte aus dem Forfettario erklären Sie im Modell „Redditi Persone fisiche“, im Abschnitt III des Vordrucks LM (Quadro LM); das Modell 730 ist für diese Einkünfte nicht zulässig. Die Erklärung wird elektronisch (telematisch) übermittelt, selbst über die Dienste der Agenzia delle Entrate oder über einen befugten Vermittler (z. B. Steuerberater, CAF); die gesetzliche Frist endet am 31. Oktober des Folgejahres. Die Ersatzsteuer (imposta sostitutiva) wird nach denselben Regeln wie die Einkommensteuer IRPEF mit dem Zahlungsformular F24 bezahlt. Aus der Erklärung ergeben sich die Restzahlung für das Vorjahr (saldo) und eine Vorauszahlung (acconto) für das laufende Jahr, die normalerweise in zwei Raten zu zahlen ist. Gezahlt wird meist schon vor der Abgabe der Erklärung: Nach der allgemeinen Regel sind Saldo und erste Rate bis 30. Juni fällig (oder innerhalb der folgenden 30 Tage mit 0,40 % Zuschlag), die zweite Rate im November. Dieser Termin kann durch Sonderregelungen verschoben werden – 2026 galt für Forfettari z. B. der 20. Juli; maßgeblich sind die für das jeweilige Jahr veröffentlichten Termine der Agenzia delle Entrate.
Quellen: Legge 190/2014, art. 1, c. 64 e 69 (normattiva) · Agenzia delle Entrate – Redditi Persone fisiche 2026: quando e come presentare · DPR 322/1998, art. 2 (normattiva) · DPR 435/2001, art. 17 (normattiva) · D.L. 89/2026, art. 6 (aufgehoben durch L. 113/2026, Wirkungen bleiben bestehen) (normattiva)
Muss ich als Forfettario Quellensteuer einbehalten (sostituto d’imposta)?
Grundsätzlich nein: Wer im Forfettario ist, muss bei Zahlungen an andere – etwa an Freiberufler, die für ihn arbeiten – keine Quellensteuer (ritenuta alla fonte) einbehalten. Für solche Zahlungen müssen Sie aber in Ihrer Steuererklärung die Steuernummer (codice fiscale) des Empfängers und den gezahlten Betrag angeben (Vordruck RS des Modells Redditi PF). Es gibt eine wichtige Ausnahme: Beschäftigen Sie Arbeitnehmer oder zahlen Sie lohnähnliche Einkünfte (redditi assimilati, z. B. Vergütungen aus koordinierter und fortlaufender Mitarbeit, co.co.co.), müssen Sie darauf wie jeder Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehalten (sostituto d’imposta). Damit verbunden sind die üblichen Pflichten eines Steuereinbehalters, etwa die Bescheinigung an den Empfänger (Certificazione Unica) und die jährliche Erklärung der Steuereinbehalter (Modell 770).
Quellen: Legge 190/2014, art. 1, c. 69 (normattiva) · DPR 600/1973, artt. 23–24 (normattiva) · DPR 322/1998, art. 4 (normattiva)
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze im Regime forfettario überschreite?
Liegen Ihre Einnahmen in einem Jahr über 85.000 €, aber nicht über 100.000 €, bleiben Sie in diesem Jahr noch im Regime forfettario und wechseln ab dem folgenden Jahr in das ordentliche Regime. Dasselbe gilt, wenn eine andere Zugangsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschlussgrund eintritt: Der Regime endet ab dem Folgejahr. Übersteigen Ihre Einnahmen dagegen 100.000 €, endet der Regime forfettario sofort, also schon im laufenden Jahr; die Mehrwertsteuer ist dann bereits ab dem Umsatz geschuldet, mit dem die Grenze von 100.000 € überschritten wird. Ein Wechsel ins ordentliche Regime hat viele Folgen (MwSt, Buchführung, Übergangsregeln); im Einzelfall helfen eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder ein CAF weiter.
Quellen: Legge 190/2014, art. 1, c. 71 (normattiva) · Agenzia delle Entrate – Regime forfetario
Kann ich freiwillig vom Forfettario ins ordentliche Regime wechseln, und wie lange bin ich daran gebunden?
Ja. Auch wer die Voraussetzungen für den Forfettario erfüllt, kann sich dafür entscheiden, MwSt und Einkommensteuern nach den ordentlichen Regeln zu zahlen (regime ordinario). Diese Wahl (opzione) treffen Sie durch Ihr tatsächliches Verhalten (comportamento concludente), also indem Sie von Beginn des Jahres bzw. der Tätigkeit an die ordentlichen Regeln anwenden. Zusätzlich müssen Sie die Wahl in der ersten MwSt-Jahreserklärung (dichiarazione annuale IVA) melden, die nach der Entscheidung abzugeben ist; eine fehlende Meldung macht die Wahl nicht unwirksam, kann aber bestraft werden. Die Wahl gilt für mindestens drei Jahre; danach verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Jahr, solange Sie das ordentliche Regime tatsächlich weiter anwenden. Ob ein Wechsel im Einzelfall sinnvoll ist, klären Steuerberater oder CAF.
Quellen: Legge 190/2014, art. 1, c. 70 (normattiva) · DPR 442/1997, artt. 1–2 (normattiva)
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Diese Antworten erklären allgemeine Regeln und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Bank, einen Steuerberater, ein CAF oder die zuständige Behörde. Mehr dazu unter Haftung.