Bis 77,47 € ist keine Stempelmarke nötig.
Gegenüber einer Staatsverwaltung (amministrazione dello Stato) tragen Sie die Marke selbst – Weiterberechnen ist dort ausgeschlossen (Art. 8 DPR 642/1972). Für Land, Gemeinde und andere Körperschaften ist das amtlich nicht ausdrücklich geklärt.
Wichtig für die INPS-Grenze von 5.000 € im Jahr. Leer = 0.
Dann gilt bei der INPS 24 % statt 33,72 %.
Inhalt der Honorarnote
Bitte Betrag und Auftraggeber angeben.
Im Druckfenster „Als PDF speichern“ wählen. Gedruckt wird nur die Honorarnote.
Die Formulierungen auf der Honorarnote sind ein Vorschlag – amtlich vorgeschriebene Pflichtangaben gibt es dafür nicht.
Bitte zuerst Betrag und Auftraggeber angeben – dann wird die Honorarnote gedruckt.
So rechnet das Werkzeug
1. Ritenuta d’acconto
Ist Ihr Auftraggeber eine Firma, ein Selbständiger (nicht im Regime forfettario), ein Verein oder eine Behörde in Italien, behält er 20 % des Honorars ein und zahlt sie für Sie ans Finanzamt. Privatpersonen, Auftraggeber im Regime forfettario und im Ausland ziehen nichts ab.
2. Stempelmarke
Liegt das Honorar über 77,47 €, gehört eine Stempelmarke zu 2 € auf das Original. Sie dürfen die 2 € dem Auftraggeber weiterberechnen; das Werkzeug rechnet sie dann vorsichtshalber zur Grundlage der Ritenuta.
3. INPS ab 5.000 €
Übersteigen Ihre gelegentlichen Einnahmen im Jahr (alle Auftraggeber zusammen) 5.000 €, fallen auf den Teil darüber Beiträge zur Gestione separata an: 33,72 % (24 % bei anderer Pflichtversicherung oder Rente), davon trägt der Auftraggeber zwei Drittel, Sie ein Drittel.
4. Keine MwSt
Gelegentliche Mitarbeit wird nicht gewohnheitsmäßig ausgeübt und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich der MwSt (fuori campo IVA, art. 5 DPR 633/1972). Die Einnahme versteuern Sie in der Steuererklärung (730 oder Redditi PF); die einbehaltene Ritenuta wird angerechnet.
Häufige Fragen
Die Ritenuta d’acconto ist eine Vorauszahlung von 20 % auf die Einkommensteuer, die Unternehmen, Körperschaften, Unternehmer, Freiberufler und Kondominien vom Honorar einbehalten und an den Staat zahlen. Bei 1.000,00 € Honorar werden Ihnen also 800,00 € überwiesen. Privatpersonen und Auftraggeber im Regime forfettario behalten nichts ein; die Ritenuta wird in der Steuererklärung angerechnet.
Ausführlich mit Quellen →Für gelegentliche Mitarbeit stellen Sie keine Rechnung, sondern eine Honorarnote ohne MwSt aus; einen amtlich vorgeschriebenen Inhalt gibt es nicht, üblich sind Daten beider Seiten, Leistung, Betrag und IBAN. Ist der Auftraggeber z. B. ein Unternehmen (nicht im Regime forfettario), werden 20 % Ritenuta abgezogen. Über 77,47 € ist schon auf der Note eine Stempelmarke zu 2,00 € nötig.
Ausführlich mit Quellen →Eine Partita IVA brauchen Sie, wenn Sie eine selbständige Tätigkeit gewohnheitsmäßig ausüben, also regelmäßig, systematisch und wiederholt – unabhängig von der Höhe der Einnahmen. Eine feste Betrags- oder Tagesgrenze gibt es nicht; das wird im Einzelfall beurteilt. Die 5.000 € im Jahr betreffen nur die INPS.
Ausführlich mit Quellen →Gelegentliche Honorare gehören im Modell 730 in Zeile D5 mit Code 2 (Bruttohonorar, zusammenhängende Kosten, einbehaltene Ritenuta), im Modell Redditi PF in Zeile RL15 (Ritenuta in RL20). Versteuert wird, was Sie im Jahr erhalten haben, abzüglich der speziell zugehörigen Kosten. Die Ritenuta wird dabei angerechnet.
Ausführlich mit Quellen →Liegen Ihre gelegentlichen Honorare im Kalenderjahr von allen Auftraggebern zusammen über 5.000 €, müssen Sie sich bei der INPS-Gestione separata eintragen; Beiträge fallen nur auf den Teil darüber an. 2026 beträgt der Satz 33,72 % (24 % für Rentner und anderweitig Pflichtversicherte), ein Drittel tragen Sie, zwei Drittel der Auftraggeber.
Ausführlich mit Quellen →Unternehmen, Körperschaften, Unternehmer, Freiberufler und Kondominien (außer Auftraggebern im Regime forfettario) behalten 20 % Ritenuta ein, zahlen sie bis zum 16. des Folgemonats mit F24 (Kodex 1040) und stellen bis 16. März die Certificazione Unica aus. Auftraggeber im Regime forfettario stellen eine CU aus, wenn sie für den Mitarbeiter INPS-Beiträge zahlen (über 5.000 €). Unternehmer müssen die Mitarbeit zusätzlich vorab dem Arbeitsinspektorat melden, mit Ausnahmen. Privatpersonen haben diese Pflichten nicht.
Ausführlich mit Quellen →Kontakt
Fragen, Feedback oder Verbesserungsvorschläge?
E-Mail schreiben