Vorauszahlung im November 2026: Was Forfettari und Selbständige bis 30. November zahlen

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Kurz gesagt

Bis Montag, 30. November 2026, ist die zweite oder einzige Vorauszahlung für 2026 fällig – für die Ersatzsteuer der Forfettari, die IRPEF und die einkommensabhängigen INPS-Beiträge. Forfettari zahlen laut Agenzia delle Entrate in zwei gleich hohen Raten – im November also in der Regel die zweite Hälfte (bei höchstens 206 € die ganze Vorauszahlung). Wer erst 2026 begonnen hat, zahlt auf die Ersatzsteuer in der Regel noch keine Vorauszahlung.

Rechtsstand 2026, Stand: 11.10.2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Beitragsberatung im Einzelfall.

Bis wann?

Die zweite oder einzige Rate der Vorauszahlung (acconto) für 2026 ist laut Agenzia delle Entrate bis 30. November 2026 zu zahlen. Der Tag ist ein Montag; eine Verschiebung wegen Wochenende oder Feiertag gibt es daher nicht. Die Verlängerung um 30 Tage gegen 0,40 % Aufschlag gilt nur für die Restzahlung und die erste Rate im Sommer; Monatsraten sieht die Agenzia delle Entrate ebenfalls nur für diese beiden Zahlungen vor. Eine Sonderregel für die November-Rate wie für 2024 (Verschiebung auf Januar oder Monatsraten) ist für 2026 nach Stand 11.10.2026 nicht bekannt.

Was ist (unter anderem) fällig?

  • Ersatzsteuer im Regime forfettario: zweite oder einzige Vorauszahlung für 2026.
  • IRPEF: zweite oder einzige Vorauszahlung, etwa für Selbständige im ordentlichen Regime.
  • INPS-Gestione separata (Freiberufler ohne eigene Berufskasse): zweite Vorauszahlung auf die Beiträge 2026.
  • INPS-Handwerker und -Kaufleute: zweite Vorauszahlung auf die Beiträge für das Einkommen über dem Mindesteinkommen. Getrennt davon ist am 16. November 2026 die dritte Rate der Mindestbeiträge fällig.

Für Teilnehmer am Konkordat (concordato preventivo biennale) gelten eigene Regeln für die Vorauszahlung.

Wie hoch?

Normalerweise beträgt die Vorauszahlung 100 % der Steuer des Vorjahres (bei der IRPEF nach Abzug von Absetzbeträgen, Steuerguthaben und Einbehalten), also der Steuer, die in der Erklärung 2026 für das Jahr 2025 ausgewiesen ist (historische Methode). Sie wird in zwei Raten gezahlt: allgemein 40 % im Sommer und 60 % im November. Forfettari und Tätigkeiten, für die Indizes der steuerlichen Zuverlässigkeit (ISA) genehmigt sind (sofern die Einnahmen die ISA-Grenze nicht übersteigen), zahlen laut Agenzia delle Entrate zwei gleich hohe Raten – im November also die zweite Hälfte.

Keine Vorauszahlung ist fällig, wenn die Steuer des Vorjahres 51,65 € nicht übersteigt. Die ganze Vorauszahlung wird auf einmal im November gezahlt, wenn sie unter 257,52 € liegt; bei Forfettari und ISA-Tätigkeiten, wenn sie 206 € nicht übersteigt.

Bei der INPS gelten ebenfalls zwei gleich hohe Vorauszahlungen zu denselben Terminen. Handwerker und Kaufleute berechnen sie auf das Einkommen 2025 über dem Mindesteinkommen, mit den Sätzen 2026 und etwaigen Ermäßigungen. In der Gestione separata werden die beiden Vorauszahlungen zusammen auf 80 % des Einkommens 2025 berechnet, mit den Sätzen 2026 (26,07 % für Freiberufler ohne andere Pflichtversicherung und ohne Rente, 24 % für Rentner und anderweitig Pflichtversicherte).

Neu begonnen?

Weil sich die Vorauszahlung nach der Steuer des Vorjahres richtet, entsteht für eine Tätigkeit, die erst 2026 begonnen hat, im Jahr 2026 in der Regel noch keine Vorauszahlung auf die Ersatzsteuer: Für 2025 wurde keine Ersatzsteuer geschuldet. Dafür kommen 2027 Restzahlung und Vorauszahlung zusammen. Handwerker und Kaufleute zahlen die Mindestbeiträge aber schon ab Beginn in festen Raten.

Weniger zahlen – mit Risiko

Wer für 2026 eine geringere Steuer erwartet, etwa wegen deutlich niedrigerer Einnahmen, darf die Vorauszahlung laut Agenzia delle Entrate nach dieser voraussichtlichen Steuer berechnen (metodo previsionale). Stellt sich die Schätzung als zu niedrig heraus, gilt die Vorauszahlung als teilweise nicht gezahlt: Die Sanktion beträgt grundsätzlich 25 % des fehlenden Betrags, bei bis zu 90 Tagen Verspätung die Hälfte. Wer den Fehler selbst berichtigt (ravvedimento operoso), zahlt eine ermäßigte Sanktion und Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz.

Zahlung mit F24

Gezahlt wird mit dem Vordruck F24, als Inhaber einer MwSt-Nummer auf telematischem Weg. Steuercodes für die November-Rate: 1791 (Ersatzsteuer Forfettario, zweite oder einzige Rate) und 4034 (IRPEF, zweite oder einzige Rate), jeweils mit dem Jahr 2026. Die Beiträge der Gestione separata stehen im INPS-Teil mit der Causale PXX (ohne Rente und ohne andere Pflichtversicherung) bzw. P10 (mit Rente oder anderer Pflichtversicherung). Handwerker und Kaufleute finden die Zahlungsdaten im Cassetto previdenziale der INPS.

Wie sich Restzahlung und Vorauszahlungen über das Jahr verteilen, zeigt der Zahlungsplan im Forfettario-Rechner.

Passender Rechner und passende Fragen

Quellen (Stand: 11. Oktober 2026)

Hinweis

Allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Dieser Beitrag erklärt allgemeine Regeln zum angegebenen Stand und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Bank, einen Steuerberater, ein CAF oder die zuständige Behörde. Mehr dazu unter Haftung.